28.05.2018

Familienbildung mit Hilfe Dritter: medizinische, rechtliche und ethische Diskurse

Was ist eigentlich eine Familie? In ihrem Essay für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)* formuliert Anja Steinbach, Professorin am Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen, es so: "Familie ist da, wo (mindestens) eine Generationenbeziehung besteht, die ein besonderes Verbundenheitsgefühl umfasst, und wo zwischen den Angehörigen verschiedener Generationen Leistungen füreinander erbracht werden.(...)"

"Die Ehe, das Zusammenleben und inzwischen auch die biologische Verbundenheit sind also keine ausschlaggebenden Kriterien mehr, um private Lebensformen als Familien zu bezeichnen, wenn sie auch sehr oft damit verbunden sind.Das heißt, neben der Kernfamilie (Mutter, Vater, Kind) mit verheirateten oder unverheirateten Eltern gelten als Familien auch Einelternfamilien, Stieffamilien, gleichgeschlechtliche Familien, Adoptivfamilien und Pflegefamilien. Hinzugekommen sind im Grunde nur zwei Familienformen, die es durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze und durch Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin tatsächlich erst seit einigen Jahrzehnten gibt: Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern (sogenannte Regenbogenfamilien) und Familien mit Kindern, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden (Inseminationsfamilien)."

Während die Praxis der Samenspende in Deutschland etabliert ist und auch die Embryonenspende praktiziert wird, sind Eizellspende sowie Leihmutterschaft verboten. Im Ausland werden diese Verfahren gleichwohl auch von Deutschen in Anspruch genommen und werfen hierzulande Folgefragen auf.
Das Abstammungsrecht unterliegt dem bürgerlichen Familienrecht. Als Mutter gilt immer noch die Frau, die das Kind geboren hat. Ihr Ehemann ist rechtlich gesehen der Vater, oder der unverheiratete Lebenspartner hat freiwillig die Vaterschaft anerkannt. Biologische Vaterschaft kann auch mittels Vaterschaftstest gerichtlich festgestellt werden. Da weder die „Eizellspende“ noch die Leihmutterschaft hierzulande erlaubt sind, gibt es für diese Praktiken keine speziellen Abstammungsregeln.

vgl. Tagungsbericht zur 23. Jahrestagung des AKF
(Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft).


Allerdings höhlen die internationalen Rechtsverhältnisse in Ländern wie Kalifornien, Illinois, Spanien oder Indien mit dem entsprechenden Reproduktionstourismus diese Verbote peu à peu aus und es entstehen Lücken, die es zu klären gilt.

Dr. Petra Thorn, Sozial- und Familientherapeutin, wird auf der Landestagung am 14.06. verschiedene Aspekte aus medizinischer, ethischer und juristischer Sicht vorstellen und die Arbeit der Hebamme mit Familien an einigen Stellen neu beleuchten.

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* Mutter, Vater, Kind: Was heißt Familie heute? - Essay von Anja Steinbach