14.05.2018

Countdown zur Berufsreform

2020 soll die Hebammenausbildung von der Fachschule an die Hochschule verlagert werden. Das sieht die neue EU-Richtlinie vor, und so will es auch die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag. Die Akademisierung bietet Hebammen neue Chancen wie etwa europaweite Anerkennung, wissenschaftliche Kenntnisse, die zu erweiterten Tätigkeitsfeldern, zusätzlichen Leistungen bzw. neuer Aufgabenteilung in Kliniken führen können.

Hebammen übernehmen heute in großem Umfang andere Aufgaben als noch beispielsweise in den 1980er-Jahren. Tätigkeiten haben sich geändert, viel Neues ist hinzugekommen, das eigenständige Arbeiten hat sehr stark zugenommen. Alleine diese Veränderungen bedingen ein höheres Bildungsniveau, denn außer den Ärztinnen und Ärzten arbeitet kein Gesundheitsberuf so eigenständig wie Hebammen.

Schwerpunkt des theoretischen Studienanteils wird die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse sein, die es der Hebamme zukünftig möglich machen, evidenzbasiertes Wissen in den Berufsalltag zu integrieren.
In jedem Fall muss die praktische Ausbildung weiterhin einen hohen Stellenwert haben, da der Hebammenberuf eine hohe praktische Kompetenz erfordert. Daher sollten die praktischen Einsätze künftig noch besser gestaltet und begleitet werden, um eine höhere Qualität zu erreichen.

Attraktiv & praktisch: wie sich Akademisierung auswirken kann

Die Akademisierung soll ganz konkrete Auswirkungen auf die tägliche Arbeit haben und zu einer anderen Aufgabenverteilung zwischen Ärztinnen, Ärzten und Hebammen im Kreißsaal führen. Für freiberufliche Hebammen könnte der Erwerb wissenschaftlicher Kenntnisse zu einem erweiterten Leistungsverzeichnis führen. Allen, die beruflich noch weiter kommen wollen, stehen Masterstudiengänge in ganz Europa zur Verfügung.

Berufserlaubnis = volle Berufsausübung

Alle Hebammen, die über eine „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme“, also eine Hebammenurkunde, verfügen, werden diese Erlaubnis uneingeschränkt behalten – und zwar unabhängig von der Dauer der Berufsausbildung und unabhängig davon, wie das neue Berufsgesetz gestaltet werden wird. Dies gilt auch für Hebammen, die in einem anderen Land eine Ausbildung absolviert haben, die durch eine deutsche Behörde anerkannt wurde. Denn die Berufserlaubnis zur Hebamme berechtigt zur vollen Berufsausübung. Hier wird nicht zwischen Hebammen mit Bachelorabschluss und Hebammen mit berufsschulischem Abschluss unterschieden.

Die Akademisierung und die damit verbunden Fragen nach der Finanzierung, des Konzepts des dualen, praxisintegrierenden Studiums und generell die Zukunft unseres Berufes wird uns noch weiter beschäftigen.

Yvonne Bovermann, Beirätin für den Bildungsbereich im DHV, vertieft das Thema auf unserer Landestagung. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu informieren:

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