18.12.2017

Landtag Schleswig-Holstein: Sicherstellungszuschlag für Belegärzte?

Das Thema Haftpflicht ist Dauerbrenner bei den Hebammen, doch auch die Belegärztinnen und -ärzte, die Geburtshilfe leisten, sind von immer höheren Gebühren betroffen. Im Landtag Schleswig-Holstein wird deshalb der Sicherstellungszuschlag auch für sie diskutiert. Gut so, denn es kann nicht sein, dass die Akteurinnen und Akteure der Geburtshilfe belastet sind.

So ist mit dem Sicherstellungszuschlag erst einmal für einen Ausgleich gesorgt. Für die Hebammen bedeutet er zunächst Entlastung und muss deshalb allen Beteiligten in der Geburtshilfe zur Verfügung gestellt werden. Denn die Gewährleistung von Geburtshilfe ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, der nicht abgewälzt werden kann. Langfristig bleibt die Suche nach einer anderen Lösung.

Lesen Sie hier den Beitrag „Sorge um Geburtshilfe wächst: Auch Belegärzte stöhnen über hohe Haftpflichtkosten“

Dort finden Sie auch den Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 890/DIE GRÜNEN und FDP zur „Haftpflichtproblematik für in der Geburtshilfe tätige Belegärzte“