05.09.2017

Schiedsstellenbeschluss mit weitreichenden Folgen

Die Entscheidung der Schiedsstelle vom heutigen Tag wird für Beleghebammen erhebliche Einschränkungen bei der Abrechnung mit sich bringen. Die Änderungen müssen bis Januar 2018 umgesetzt werden. Rückwirkend zum 15.07. tritt eine 17%-ige Vergütungssteigerung für freiberufliche Hebammen in Kraft. Die Vergütungshöhe wird für drei Jahre bis 2020 festgeschrieben.

Wir fürchen, dass der Schiedsspruch den Rückzug der Hebammen aus der Geburtshilfe noch weiter beschleunigen wird. Damit sind weitere Kreißsaalschließungen vorprogrammiert.

Am 19. Mai 2017 wurde die erste Sitzung der Schiedsstelle, die unter anderem die Vergütung freiberuflicher Hebammen und die Arbeitsorganisation von Beleghebammen zum Thema hatte, vorerst ohne Ergebnis beendet. Die Gespräche wurden zunächst am 4. Juli 2017 fortgesetzt. Nachdem die Schiedsstelle zwischen den Hebammenvertreterinnen und den gesetzlichen Krankenkassen keine Einigung erzielen konnte, wurde der 5. September als Verhandlungstermin festgesetzt.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)