09.03.2017

Krankenkassen-Pläne mit fatalen Folgen

Der GKV-Spitzenverband hat vor, Regelungen umzusetzen, die massive Auswirkungen auf die geburtshilfliche Versorgung haben. Sie betreffen die Vergütung der Geburtshilfe bei Beleghebammen und deren Arbeitsorganisation und reglementieren die Leistungen so, dass sie praktisch nicht mehr angeboten werden können. Werden die Pläne auf Geburtshäuser und die Hausgeburtshilfe übertragen, steht die außerklinische Geburtshilfe auf dem Spiel.

Die Krankenkassen planen beispielsweise folgende Vorgaben:

  • Beleghebammen, die in einem Dienstplan- oder Schichtsystem in einer Klinik tätig sind, sollen nur noch maximal eine 1:2-Betreuung abrechnen dürfen, d.h., sie werden in Bezug auf die Leistungsmenge reglementiert.
  • Beleghebammen, die Schwangere individuell in die Klinik begleiten, sollen dies nur noch abrechnen können, wenn die Schwangere sich bis zur 38. Schwangerschaftswoche verbindlich angemeldet hat: ein Kostensenkungsfaktor.

Kommen die Regelungen durch, wird das bewährte System der freiberuflichen Beleghebammen abgeschafft. Alternativen wie eine Festanstellung der Hebammen sind für viele kleinere Kliniken aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht realistisch. Weitere Kreißsaalschließungen werden folgen, die Versorgung von Gebärenden in Kliniken gerät immer weiter in Gefahr.

Sollten diese und ähnliche Forderungen der Krankenkasse zukünftig Geburtshäuser und Hausgeburtshilfe einbeziehen, wird die außerklinische Geburtshilfe schlichtweg ausradiert. Das ist ein Akt der Entmündigung schwangerer und gebärender Frauen und ein unzumutbarer Eingriff in deren Versorgungssicherheit.

Die Schiedsstelle wurde bereits angerufen und wird dazu bis Mai tagen.

Lesen Sie hier die Informationen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)