24.01.2017

"Und" statt "oder": Schwangerenvorsorge durch Arzt und Hebamme

Vorsorge nur bei der Gynäkologin/dem Gynäkologen oder bei der Hebamme? Mit dieser Frage muss sich keine Schwangere mehr auseinandersetzen, denn die Bundesregierung hat das jetzt nach einem scharfen offenen Brief des Netzwerks Elterninitiativen für Geburtskultur geklärt: Frauen können die Vorsorge bei Hebamme und Arzt bzw. Ärztin in Anspruch nehmen, und zwar im selben Quartal.

Der Landesverband der Hebammen NRW hatte bereits im vergangenen Jahr im Bundesministerium für Gesundheit auf dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt häuften sich die Schwierigkeiten schwangerer Frauen, die sich für Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme und durch einen Arzt/eine Ärztin entschieden hatten. Deren Bestreben war es nämlich, die Vorsorge komplett in ärztliche Hände zu legen. 

ein Fall in NRW führt zur Aktion

Hintergrund für das offene Schreiben des Netzwerks Elterininitiativen für Geburtskultur, dem auch MotherHood angehört, war die Aufforderung eines Gynäkologen aus NRW an seine Patientin, schriftlich zu unterzeichnen, die Vorsorge ausschließlich in der Frauenarztpraxis vorzunehmen. Anlass genug für den Landesverband der Hebammen, mit dem Berufsverband der Frauenärzte in Kontakt zu treten, um Kooperationen zum Wohle aller Beteiligten aufrechtzuerhalten.

gute Aussichten?!

Die Antwort der Bundesregierung lässt jetzt hoffen, dass ein endgültiges Ende der Auseinandersetzungen in Sicht ist. Wir fordern mit Nachdruck, dass das versprochene Spitzengespräch so schnell wie möglich zustande kommt.

Denn unser Interesse ist die freie Wahl der Vorsorge für Schwangere, die rechtssichere Zusammenarbeit zwischen unseren Professionen, die Umsetzung der Regelungen des SGB V und - im Idealfall - eine gute gemeinsame Betreuung von Beginn der Schwangerschaft an.

Die Kleine Anfrage finden Sie hier

Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage

Hier äußert sich MotherHood zur Klarstellung der Bundesregierung

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat  auf der Grundlage unseres ursprünglichen Infoblatts zu diesem Thema Informationen für Schwangere zu den wichtigsten Fragen rund um die Schwangerenvorsorge durch Hebamme und Arzt/Ãrztin herausgegeben.