09.12.2016

Hebammenwesen zum Immateriellen Kulturerbe erklärt

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat heute das Hebammenwesen in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit unterstreicht die Kommission die kulturelle und soziale Bedeutung von Hebammenarbeit und würdigt das „über einen langen Zeitraum entwickelte Wissen im Umgang mit der Natur und dem Leben.“

Die Expertenkommission hebt zudem hervor, dass „dieses Wissen und Können auch dann abrufbar und einsatzbereit ist, wenn die technische Infrastruktur der Medizin nicht verfügbar ist“. Ein Aspekt, der den Charakter des immateriellen Kulturerbes unterstreicht. Wir begrüßen die Entscheidung der Deutschen UNESCO-Kommission außerordentlich und hoffen, dass die Wertschätzung unserer Arbeit nicht nur für Vergangenes gilt, sondern auch eine positive Zukunft ermöglicht.

Den Eintrag zum Hebammenwesen finden Sie auf der Website der deutschen UNESCO-Kommission im Verzeichnis. In diesem werden kulturelle Traditionen in und aus Deutschland gesammelt. Die Aufnahme des Hebammenwesen in das Verzeichnis geht auf einen Antrag des Deutschen Hebammenverbandes gemeinsam mit dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands BfHD e. V. und der Initiative Hebammen für Deutschland im Oktober 2015 zurück.

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung auf der Website des DHV.