01.12.2016

Bluttest auf Trisomie - Stellungnahme des Frauenrats NRW

Wird der Bluttest auf Trisomie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen? Wenn das geschieht, wird der Test zu einer Routinemaßnahme - und die positiv getesteten Kinder routinemäßig abgetrieben, so der Frauenrat NRW in seiner Pressemitteilung.

Lesen Sie die Pressemitteilung des Frauenrats NRW hier

Der Landesverband des Hebammen NRW ist Mitglied im Frauenrat.