20.09.2016

Kaum Reform zu nennen: die Neufassung des Mutterschutzgesetzes

Die Neufassung des Mutterschutzgesetzes (MSchuG) bringt nur wenige inhaltliche Änderungen. Es besteht also Nachbesserungbedarf, den u.a. der Deutsche Hebammenverband (DHV) anlässlich der Anhörung des Gesetzes im Bundestag fordert. Zwei Punkte stehen besonders im Fokus: die Verlängerung des Beschäftigungsverbots nach der Geburt sowie die Ausweitung der Freistellung zum Stillen.

Soll die Neufassung des MSchuG tatsächlich darauf abzielen, der Schutzbedürftigkeit von Müttern entgegenzukommen und die Arbeitswelt frauen- und familienfreundlicher gestalten, kann eine Beschränkung der Freistellung zum Stillen von 12 Monaten nach der Geburt - so wie jetzt vorgesehen - nicht hingenommen werden. Es müsse der WHO-Standard gelten, der von 24 Monaten ausgeht, so der Deutsche Hebammenverband (DHV) in seiner Pressemitteilung. 

Durch die Regelungen des MSchuG dürfe kein Druck auf die Mütter ausgeübt werden, möglichst schnell wieder zur Verfügung zu stehen.

Auch müsse beim Beschäftigungsverbot nach der Geburt berücksichtigt werden, dass innerhalb der ersten drei Monate (statt innerhalb der ersten acht Wochen) eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht. In dieser Zeit sind Mütter besonderen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt und benötigen einen erhöhten Fürsorgebedarf. Dem trägt beispielsweise § 24 d SGB V Rechnung, in dem die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme von 8 auf 12 Wochen ausgeweitet wurde. Dann ist es nur folgerichtig, so argumentiert der Landesverband NRW, diesem Fürsorgebedarf auch durch eine Anpassung der Mutterschutzfristen gerecht zu werden.

Im übrigen bleiben auch Fragen zum Mutterschutz bei selbstständig oder freiberuflich tätigen Frauen im modernisierten Mutterschutzgesetz noch offen. Insgesamt sei die Neufassung des MSchuG jedoch zu begrüßen, so der DHV.

Lesen Sie hier den Beitrag auf den Seiten des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)

Hier finden Sie die Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) zum Mutterschutzgesetz (MSchuG)

Die Anhörung zum Mutterschutzgesetz (MSchuG) im Deutschen Bundestag vom 19.09.2016 können Sie in der Mediathek nachhören