16.06.2016

Hebamme und Ärztin wird wegen Totschlags verurteilt

Mit Erschütterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass zum ersten Mal in der Geschichte der deutschen Rechtsprechung die Verurteilung einer Hebamme und Ärztin wegen Totschlags rechtskräftig geworden ist.

Damit geht das Gericht davon aus, dass nicht fahrlässig gehandelt, sondern der Tod eines Kindes „billigend in Kauf“ genommen wurde.

Die Auswirkungen dieses Urteils auf unseren Berufsstand und das Bild der Hebamme in der Öffentlichkeit werden wir kritisch beobachten und weiterhin auf allen Ebenen für die Hebammen und den Erhalt des Hebammenberufes eintreten.

Hebammen werden täglich in hohem Maße den Anforderungen ihres Gesundheitsfachberufes entsprechend ihrer Berufsordnung gerecht und leisten angestellt und freiberuflich, innerhalb und außerhalb der Kliniken oft unter schwierigen Bedingungen eine respektvolle, qualitativ hochwertige und den medizinischen Anforderungen entsprechende Arbeit.

Als berufsständische Vertretung der Hebammen in NRW möchten wir allen Kolleginnen den Rücken stärken und ihnen Mut machen, weiterhin die gute Arbeit für Mutter und Kind zu leisten, die der Kern unseres Berufes ist.

Unser Mitgefühl gilt sowohl den betroffenen Eltern als auch der Kollegin, die einen schweren Weg vor sich hat.