11.05.2016

Reform nach fast 65 Jahren

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich an Änderungen der Mutterschutz-Regelungen gewagt, die im wesentlichen seit 1952 gleich geblieben sind. Die zentralen Punkte sind ein verlängerter Mutterschutz nach der Geburt eines behinderten Kindes und die Ausweitung auf „arbeitnehmerähnliche“ Personengruppen wie Schülerinnen und Studentinnen.

Ebenfalls eingeschlossen sind zukünftig Frauen mit Behinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Praktikantinnen und Frauen in betrieblicher Berufsbildung, außerdem Teilnehmerinnen des Bundesfreiwilligendienstes oder Entwicklungshelferinnen. Mit der Reform soll für alle erwerbstätigen schwangeren und stillenden Frauen berufsgruppenunabhängig ein einheitliches Gesundheitsschutzniveau gelten. Ziel ist es, der Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen entgegenzuwirken. Kritiker bemängeln allerdings, dass Berufsgruppen wie Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen auch weiterhin ausgenommen sind.

Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts wurde im Bundeskabinett am 04.05.16 beschlossen und soll 2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie auf der Website des Bundministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).