04.05.2016

Nein zu Beschneidung und Genitalverstümmelung

Am 07. Mai ist der Tag der genitalen Selbstbestimmung. Er wird seit dem Kölner Urteil im Jahr 2012 begangen. Der Hintergrund: Bei einem vierjährigen Jungen war eine religiös motivierte Beschneidung vorgenommen worden. Auftretende Komplikationen hatten dauerhafte Schäden zur Folge. Das Gericht wertete seinerzeit den medizinisch nicht indizierten Eingriff als Körperverletzung. Damit ist das Kölner Urteil zu einem Symbol für die genitale Selbstbestimmung geworden.

Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege gegenüber dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Hitzige Debatten folgten auf das Urteil. Das sogenannte Beschneidungsgesetz sollte muslimischen und jüdischen Eltern Rechtssicherheit bieten: Danach dürfen Jungen in Deutschland weiterhin beschnitten werden. Mittlerweile sprechen immer mehr Betroffene über psychische und physische Spätfolgen.

Auch weibliche Genitalverstümmelung ist weit verbreitet: Mehr als 700.000 betroffene Mädchen und Frauen leben in Europa,  35.000 dann in Deutschland.

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Auch bei Intaktiv e.V. - eine Stimme für die genitale Selbstbestimmung - können Sie sich informieren

Wer an der Kölner Kundgebung teilnehmen will, kann am 7. Mai 2016 zum Kölner Landgericht zum Auftakt kommen, Beginn: 11.00 Uhr, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln  Vom 8. bis 9. Mai 2015 findet in Frankfurt die Internationale Konferenz für genitale Selbstbestimmung statt.