10.12.2015

Spitzenverband der Krankenkassen handelt gegen politischen Willen

Gerade erst haben Barbara Blomeier und Daniela Erdmann, die Vorsitzenden des Landesverbandes der Hebammen NRW, ihre Rundreise durch die Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen beendet. Mitgebracht haben sie ein eindeutiges Votum: Bei allen fünf sogenannten Regionalkonferenzen wurde die Absicht des DHV, gegen den Schiedsspruch zu klagen, sehr positiv aufgenommen. Die Klage entspricht offensichtlich dem Wunsch der Hebammen im Land.

Wir in NRW unterstützen daher den Weg des DHV, Klage gegen den Schiedsspruch einzureichen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zusammengefasst bringt der Rahmenvertrag, so wie er nun durch die Schiedsstelle beschlossen wurde, für die Hebammen in der Freiberuflichkeit katastrophale Auswirkungen mit sich. Das können und wollen wir nicht hinnehmen!

Dabei hat uns die Landesregierung in NRW aktuell erneut durch den Abschlussbericht des Runden Tisches Geburtshilfe in NRW ihre ideelle Unterstützung zugesichert. Der Gesetzgeber hat uns den Sicherstellungszuschlag und den Haftpflichtausgleich zugesagt. Aber was helfen politische Unterstützung und Zusagen, wenn der Spitzenverband der Krankenkassen mit einem fehlerhaften Vertragswerk den Willen des Gesetzgebers schlicht ignoriert? Dabei wird er von einer Schiedsstelle gestützt, die unparteiisch sein soll.

Die Hebammen in NRW sind nicht nur ungehalten, sie sind wütend! Sie erwarten eine schnelle gerichtliche Klärung, damit ihre finanzielle Zukunft und damit auch die Zukunft des Berufsstandes gesichert ist!

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) zur Klageerhebung