25.09.2015

Das Ende der Hausgeburten? Schiedsstelle legt nicht evidenzbasierte Ausschlusskriterien fest

Jetzt ist es passiert: Durch die Entscheidung der Schiedsstelle werden verbindliche Ausschlusskriterien für Hausgeburten festlegt, obwohl ihr Nutzen wissenschaftlich nicht belegt ist. Im Verlauf des heutigen Tages werden die Entscheidungen zur Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlags und zum Ausgleich der Haftpflichtprämien für Hebammen durch die gesetzlichen Krankenkassen erwartet.

Protestaktion am 29.6.2015 vor dem Sitz des GKV-SV in Berlin; Foto: Deutscher Hebammenverband

In seiner Pressemitteilung bewertet der Deutsche Hebammenverband (DHV) die heutige Entscheidung als schweren Einschnitt in das Berufsrecht der Hebammen.

Da beispielsweise zukünftig bereits bei einer Überschreitung des berechneten Geburtstermins um drei Tage ein Arzt bestimmen muss, ob eine Hausgeburt möglich ist, werde ihnen ihre fachliche Kompetenz abgesprochen. Das nimmt Frauen und Eltern zudem ihr gesetzlich zugesichertes Recht auf selbstbestimmte freie Wahl des Geburtsortes.

Der DHV befürchtet, dass es in der Praxis zukünftig kaum noch Hausgeburten geben wird.

Der Landesverband der Hebammen in NRW wird nach Bekanntgabe aller erwarteten Entscheidungen im Sinne der fast 4.000 Hebammen, die er vertritt, nachdrücklich Position beziehen.

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