NRW führt Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein
Mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerberinnen und -bewerber erleichtert. Geflüchtete erhalten eine Krankenversicherungskarte und haben genauso wie gesetzlich Versicherte ohne Umwege den direkten Zugang zu medizinischer Hilfe, das gilt nach § 4 Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) auch für Hebammenhilfe.
Bislang musste die vorherige Ausstellung eines Berechtigungsscheines durch die Kommune erfolgen.
Die Landesregierung NRW hat sich über die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge (G-Karte NRW) mit Krankenkassen und Kommunen auf freiwilliger Basis geeinigt. Dadurch sind auch die Kommunen entlastet. Für die Gemeinden besteht jedoch keine Verpflichtung, an der Rahmenvereinbarung teilzunehmen. Sie werden im Einzelfall prüfen, ob es sich wirtschaftlich für sie rechnet.
In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg gibt es die Gesundheitskarte bereits seit einigen Jahren. Eine bundeseinheitliche Regelung steht noch aus.