27.07.2015

Neue HebGO NRW mit dynamischem Verweis!

Eine gute Nachricht: Die neue Privatgebührenordnung HebGO NRW ist am 16. Juli 2015 in Kraft getreten und enthält endlich den dynamischen Verweis! Ab sofort wird also mit jeder Aktualisierung des Vertrages zwischen Hebammenverbänden und Krankenkassen auch die Privatgebührenordnung NRW angepasst.

Gebührenerhöhungen im Vertrag mit den Krankenkassen werden nun automatisch in die Privatgebührenordnung übernommen. Die Hebammen in NRW müssen also nicht mehr wie bisher lange Wartezeiten und finanzielle Verluste hinnehmen.

Seit Jahren forderte der Landesverband der Hebammen NRW eine dynamisierte Anpassung der Privatgebührenordnung nach Maßgabe der jeweils geltenden Fassung des zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossenen Vertrages nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung. Jetzt war unser anhaltendes Einwirken auf das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA NRW) erfolgreich.

Hier geht es zur aktuellen Privatgebührenordnung HebGO NRW