22.06.2015

Geflüchtete Frauen wirksam vor Gewalt schützen

Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20.06. fordert der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) die zuständigen MinisterInnen bzw. Senatorinnen der Bundesländer auf, Unterkünfte und Betreuungsbedingungen bereitzustellen, die geflüchtete Frauen vor jeglicher Gewalt schützen.

Im Einzelnen fordert der AKF: psychologische Betreuung, Dolmetscherleistungen, damit die Frauen in ihrer Muttersprache angesprochen werden können und den Zugang zu Hebammenhilfe vor, während und nach der Geburt. Die Unterbringung soll in eigenen Wohnungen bzw. Wohnbereichen mit eigener Küche und sanitären Anlagen erfolgen. Zudem muss das Betreuungspersonal ausreichend geschult werden, auch zu dem Thema Gewaltprävention.

Um den Zugang zu einer angemessenen gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, sollen Geflüchtete Krankenversicherungskarten erhalten. Der Landesverband der Hebammen NRW unterstützt diese Forderungen nachdrücklich. Insbesondere dem Themenkomplex Hebammenhilfe für geflüchtete Frauen widmen wir uns intensiv. Die Stellungnahme des AKF können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen.