12.06.2015

Durch Regressverzicht droht Prozesswelle

Der Bundestag hat das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) verabschiedet. Darin ist eine Einschränkung des Regressanspruchs von Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen vorgesehen. Eine Entlastung wird das nicht bringen – vielmehr steht eine Prozesswelle zu befürchten.

Der Regressverzicht soll laut Gesetzgeber die Versicherungsprämien langfristig stabilisieren. Das Problem dabei liegt in der Unterscheidung von grob und leicht fahrlässigem Handeln: Denn bei grober Fahrlässigkeit greift der Regressverzicht nicht. Diese Unterscheidung wird juristische Folgen haben, weil es keine klare Definition gibt. So dürfte in Zukunft immer häufiger eine Entscheidung vor Gericht gesucht werden.

Hinzu kommen die aktuellen Bestrebungen der Krankenkasse, den beruflichen Handlungsrahmen von Hebammen durch Vorschriften immer enger zu fassen. Angesichts der Bestrebungen, Ausschlusskriterien für Hausgeburten einzuführen, steigt das Risiko, grob fahrlässig zu handeln, extrem.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des DHV