01.06.2015

Krankenkassen verweigern gesetzeskonforme Einigung

Erneut zeigten sich in den Verhandlungen mit den Krankenkassen gravierende Differenzen. Zur Frage des finanziellen Ausgleichs der ab Juli 2015 anstehenden Steigerung der Haftpflichtprämien konnte eine Einigung der Verhandlungsparteien nicht erzielt werden. Der Grund: Krankenkassen legen die Rechtslage gesetzeswidrig zu Ungunsten der Hebammen aus.

Die Krankenkassen weigern sich, den seit 2012 gesetzlich festgelegten Ausgleich für die Mehrkosten der Berufsausübung der Hebammen - also auch für die Steigerung der Haftpflichtprämien - zu leisten. Statt dessen soll es nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes ausschließlich den Sicherstellungszuschlag geben. Über diesen muss jedoch noch gesondert verhandelt werden. Der Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes ist gesetzwidrig und daher nicht akzeptabel.

Nächste Verhandlungsrunde steht an

Am Dienstag, 2. Juni, werden sich die Hebammenverbände und Krankenkassen nochmals an den Verhandlungstisch setzen. Wenn die Kassen nicht von ihrer Haltung abweichen und sich weiterhin über die gesetzlichen Bestimmungen stellen, ist der Weg über die Schiedsstelle notwendig.

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