23.04.2015

Präventionsgesetz in der Kritik

Die öffentliche Anhörung zum Entwurf des Präventionsgesetzes liefert Zündstoff. Zwar sollen Hebammenleistungen zeitlich ausgeweitet, die Anzahl der abrechenbaren Leistungen dagegen nicht parallel angehoben werden. Das können wir nicht hinnehmen!

Die geplante Ausweitung der Hebammenbetreuung auf zwölf Wochen nach der Geburt ist begrüßenswert und dringend notwendig. Doch der derzeitige Entwurf des Präventionsgesetzes sieht vor, dass die Leistungsmenge für Hausbesuche und Beratungen durch Hebammen nicht gesteigert wird. Dabei handelt es sich um eine erhebliche Einschränkung, die den Bedürfnissen von Müttern und ihren Kindern nicht entspricht.

Die Entwurfsfassung des Präventionsgesetzes birgt weitere erhebliche Konsequenzen: Wird der Leistungsumfang per Gesetz festgelegt, ist das ein Eingriff in die Selbstverwaltung von Hebammenverbänden und Gesetzlichen Krankenkassen.

sen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)