Abschaffung der ärztlichen Mitteilungspflicht: erste Erfolge
Der Antrag des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) hat eine erste Hürde überwunden.
In der Sitzung zur nächsten Gesundheitsministerkonferenz der Länder wurde ein Prüfauftrag zur Aufhebung der ärztlichen Mitteilungspflicht gemäß § 294a SGB V nach sexualisierter und häuslicher Gewalt eingebracht. Der Antrag wurde angenommen und geht nun den Weg durch die politischen Gremien.