26.03.2015

Regressverzicht keine nachhaltige Lösung

60 Minuten beschäftigte sich gestern der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit der Zukunft der freiberuflichen Hebammen. Zentral ging es um die geplante Regelung zum Regressverzicht.

Die geladenen Sachverständigen und Vertreterinnen der Verbände waren sich in der Bewertung der geplanten Regelung weitgehend einig: Ein Regressverzicht alleine führe zu keiner dauerhaften Sicherung freiberuflicher Hebammen. Die Entlastungswirkung des Regressverzichts wurde generell in Frage gestellt und bezweifelt, dass dies zu einer grundsätzlichen Lösung der Haftpflichtproblematik führen könne. Schließlich machen die Regresszahlungen nur einen Teil der wachsenden Kosten aus.

Der vorliegende Entwurf sieht zudem vor, dass Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigem Handeln entstanden sind, von dem Regressverzicht ausgenommen sein sollen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wies darauf hin, dass es keine allgemein verbindliche Definition für grobe Fahrlässigkeit gebe. Dadurch werde die Schadensregulierung erheblich erschwert. Der DHV befürchtet ebenfalls, dass dies in der Praxis zu mehr und höheren Prozesskosten führen wird.

Der Anhörung lagen Anträge der Fraktionen Die Linke (18/1483) und Bündnis 90/Die Grünen (18/850) zugrunde. Alle, die sich im Detail über die Sitzung informieren möchten, können sich den Videomitschnitt auf der Website des deutschen Bundestages ansehen.