12.03.2015

Regressverzicht für Hebammen erneut in Diskussion

Ein Regressverbot für Kassen hat nach Ansicht des Unions-Fraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) wenig Sinn. Es schaffe einen Präzedenzfall, auf den sich auch ärztliche Geburtshelfer oder Kinderärzte berufen könnte. Der Anstieg der Haftpflichtprämie werde nur geringfügig gedeckelt. Im Gespräch mit der Presse stellt er seine Lösung vor.

Über höhere Zuschlage bei der Honorierung von Geburten solle Hebammen geholfen werden. Eine degressive Ausgestaltung sei eine gute Lösung. Sie sorge dafür, dass auch Hebammen mit weniger Geburten davon profitierten. So könne es für die ersten zehn Geburten einen höheren Betrag geben, der bei wachsender Geburtenzahl sinke. Dieser Zuschlag müsse jährlich angepasst werden, so Georg Nüßlein.

Die detaillierte Argumentation des CSU-Gesundheitspolitikers können Sie hier nachlesen: 

Frankfurter Rundschau vom 12.03.2015

Kölner-Stadt-Anzeiger vom 12.03.2015