02.03.2015

Gesetz für sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat sich mit seiner Stellungnahme zu Referentenentwurf des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen zu Wort gemeldet.

Bei  der  Einführung  der  Elektronischen  Gesundheitskarte  (eGK) und weiterer  Maßnahmen  zur   Umsetzung  einer  Telematikinfrastruktur  wurden  bisher  die  Forderungen  der  Hebammen  als   Leistungserbringerinnen  nach  §134a  SGB  V  in den gesetzlichen Grundlagen übersehen. 

Hier finden Sie die Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)