NRW-Hebammen ohne gültige Berufsordnung
Momentan haben die Hebammen in NRW keine gültige Berufsordnung. Sie endete fristgerecht zum 31. 12. 2014 und sollte verlängert werden, bis die Neufassung, die momentan erarbeitet wird, in Kraft tritt. Wie der Vorstand des Landesverbandes heute aus dem Gesundheitsministerium NRW erfahren hat, ist dies durch einen redaktionellen Fehler außer Kraft gesetzt.
Herr Hirschmüller, Rechtsanwalt des DHV, empfiehlt dringend, sich weiter so zu verhalten, als hätte die alte Berufsordnung Geltung. Sobald wir neue Informationen von Seiten des Ministeriums erhalten, informieren wir Sie mit einer neuen Rundmail.
Für den Landesvorstand:
Renate Egelkraut und Barbara Blomeier