14.11.2014

Familienhebammenleistungen müssen ins SGB V!

Der Landesverband der Hebammen NRW fordert gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) die Verankerung der Familienhebammenleistungen im SGB V. Die bisherige Anbindung der Familienhebammen an die Jugendhilfe hat zu rechtlicher Unklarheit, geringer Honorierung und einer fehlenden Abgrenzung zu den anderen Akteuren im Feld der Frühen Hilfen geführt.

Der Landesverband der Hebammen NRW hat diese Gefahr frühzeitig erkannt und ist bereits Mitte des Jahres aus der Mitarbeit in der Bundesinitiative Frühe Hilfen ausgestiegen. Seine Bedenken sind nun anlässlich der Halbzeitkonferenz der Bundesinitiative in Berlin geäußert und durch die Stellungnahme untermauert worden, die hier zu finden ist.

Auf der Halbzeitkonferenz "Frühe Hilfen" am 13. November 2014 haben sich rund 300 Akteurinnen und Akteure der Frühen Hilfen aus Bund, Ländern und Kommunen getroffen und eine Zwischenbilanz gezogen. 

Lesen Sie hier Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes