23.10.2014

Rechte intersexueller Menschen wahren

Die diesjährige Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen/-minister, -senatorinnen und -senatoren hat mit Unterstützung von Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens den Beschluss „Rechte intersexueller Menschen wahren und Diskriminierung beenden – insbesondere Schutz der körperlichen Unversehrtheit“ gefasst.

Durch die im Jahr 2013 erfolgte Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) in § 22 Abs. 3 wird rechtlich anerkannt, dass es Menschen gibt, die nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen sind.

Nach der Neufassung der Vorschrift kann ein Kind, das weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, ohne die Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen werden.

Hier können Sie den Beschluss lesen