01.10.2014

Hebamme verurteilt

Das Dortmunder Landgericht hat heute nach fast zweijährigem Strafverfahren eine Hebamme aus Unna zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem wurde ein lebenslanges Berufsverbot als Ärztin und Hebamme verhängt. Außerdem muss sie Schadensersatz und Schmerzensgeld an die Eltern eines toten Säuglings zahlen.

Die verurteilte Hebamme hatte eine Hausgeburt betreut, bei der das Kind tot zur Welt kam. Medizinische Sachverständige attestierten ihr dabei massive Fehler. Die Verurteilung erfolgte wegen Totschlags durch Unterlassen. Eine Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor. Gegen das Urteil ist Revision zulässig. 

vgl. WDR Lokalzeit, Studio Dortmund vom 01.10.2014

vgl. auch Spiegel.de vom 01.10.2014  sowie

Ärztezeitung vom 02.10.2014

Schon die Prozessdauer zeigt, wie komplex dieser Fall ist. Allgemeine Rückschlüsse auf die Qualität der Arbeit von Hebammen können aus diesem speziellen Fall nicht gezogen werden. Datenerhebungen der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG e.V.) weisen konstant sehr gute Ergebnisse für die Mütter und ihre neugeborenen Kinder auf.