21.05.2014

Öffentliche Anhörung im Landtag NRW: Gesetz zum Ausbau des Kinderschutzes

Die Fraktionen der CDU, der FDP und der Piraten haben dem Landtag NRW einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit der Änderung des Heilberufsgesetzes soll der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen ausgebaut werden. Am Donnerstag, 22.05.2014, findet um 14 Uhr die öffentliche Anhörung statt. Eine Gesetzesänderung würde sich bezüglich der Schweigepflicht auch auf die Arbeit von Hebammen und Familienhebammen auswirken.

Ärzte sollen sich beim Verdacht auf Kindesmisshandlung miteinander austauschen dürfen, ohne strafrechtlich belangt werden zu können. Bislang ist ein interkollegialer Austausch wegen der ärztlichen Schweigepflicht grundsätzlich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht erlaubt. 

Die freien Wohlfahrtsverbände lehnen eine generalisierte Aufhebung der Schweigepflicht ab. Der Gesetzentwurf trage dazu bei, die Kinderärzte aus interprofessionellen kommunalen Kinderschutznetzwerken auszuschließen. 

Das Votum der Wohlfahrtsverbände geht dahin, die Frühen Hilfen im SGB V zu verankern und die Gesundheitshilfe in die Netzwerke der Frühen Hilfen einzubinden.

Hier geht es zu den Stellungnahmen, die bisher einzusehen sind

Sehen Sie hier die Tagesordnung des Landtags NRW vom 22.05.2014

Die Ausschusssitzung wird im Parlaments-TV übertragen