21.05.2014

Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Haftpflichtsituation

Bundesgesundheitsminister Gröhe will das Maßnahmenpaket für die Hebammen in das laufende Gesetzgebungsverfahren des GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) einbinden. Verschiedene Verbände, unter ihnen der Deutsche Hebammenverband, können sich am 21. Mai 2014 in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss dazu äußern.

© Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

© Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Nach Auffassung der Hebammenverbände stellen die Lösungsvorschläge Gröhes keine langfristige Lösung zur Entschärfung der Haftpflichtsituation der Hebammen dar: Diese ist nach wie vor dringend nötig. Zudem müssen die Gesetzesänderungen den Hebammen tatsächlich zugute kommen. 

Schnelles, sinnvolles Handeln nötig

Schon beim Sicherstellungszuschlag ist das nur der Fall, wenn schnell gehandelt wird. Denn nach dem Anstieg der Prämien zum 1. Juli 2014 benötigen die betroffenen Hebammen die Leistungen spätestens zum September. Auch Geburtshäuser benötigten zudem einen Zuschlag für ihre ebenfalls steigenden Organisationshaftpflichtversicherungen. Warum von den Hebammen ein zusätzlicher Qualitätsnachweis für diesen Zuschlag gefordert wird, ist nicht nachvollziehbar, zumal ein zertifizierbares Qualitätsmanagement bereits besteht. 

Regreßverzicht ist keine Lösung

Gröhes Vorschlag eines Regreßverzichtes wird die Ursache der Kostensteigerung nicht beheben. Erneut wiederholen die Hebammenverbände ihre Forderung nach einer Haftungsobergrenze und der Einführung eines Fonds zur Übernahme hoher und ständig steigender Schadenssummen. 

Die vorgesehenen Gesetzesänderungen stellen lediglich eine kurzfristige Hilfestellung für geburtshilflich tätige Hebammen dar. Doch auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Wochenbettbetreuung der Frauen müssen Lösungen für die Haftpflichtsituation gefunden werden. Mehr als eine erste Hilfe stellte der Gesetzentwurf nicht dar: Hebammen brauchen mehr als das!

Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) zum Gesetzentwurf sowie die ergänzende Stellungnahme

Hier geht es zur Tagesordnung des Deutschen Bundestages am 21.05.2014

Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss findet am 21.05.2014 um 16:30 Uhr statt. Ab 17:30 Uhr kann sie im Parlamentsfernsehen als Aufzeichnung nachverfolgt werden. 

Mit einer Pressemeldung hat der Deutsche Hebammenverband (DHV) auf die Anhörung vom 21.05.2014 reagiert