Gröhe legt Abschlussbericht zur Hebammenhilfe vor
Seit heute liegt der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe "Versorgung mit Hebammenhilfe" vor. Bundesgesundheitsminister Gröhe legt darin verschiedene Vorschläge vor, mit denen die Arbeit der Hebammen dauerhaft sichergestellt werden soll. Eine Maßnahme Gröhes sieht vor, dass die Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag leisten sollen, um Hebammen zu entlasten.
Durch den Verzicht auf Regress im Kranken- und Pflegebereich soll eine Stabilität der Versicherungsprämien erzielt werden. Von den Hebammen fordert er im Gegenzug, Qualitätsanforderungen mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Zudem müsse die Datengrundlage im Bereich der Hebammenversorgung verbessert werden.
Mit den Ergebnissen aus der interministeriellen Arbeitsgruppe ist eine langfristige Lösung der Haftpflichtsituation der Hebammen nach wie vor nicht in Sicht. Der Sicherstellungszuschlag ist ein Instrument, dass lediglich kurzfristig und nur in bestimmten Leistungsbereichen Wirkung zeigen kann. Es ist jedoch für alle Hebammen nötig, in der Vergütung einen Ausgleich für die Haftpflichtprämie anzusetzen.
Anstatt den von den Hebammenverbänden vorgeschlagenen Haftungsfonds mit einer Haftpflichtobergrenze zu prüfen, schlägt das Ministerium den Verzicht auf Regressforderungen vor: Hebammen brauchen jedoch eine Deckelung der Haftung bei Ausgleich der Geschädigten. Die Forderung nach Qualitätssicherung befremdet: Es besteht bereits ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. Bei sinkenden Schadensfällen sind es steigende Kosten, die sich auf die Haftpflichtprämien ausgewirkt haben. Lediglich die Forderung nach einer besseren Datengrundlage ist ein Anliegen Gröhes, dem wir rückhaltlos zustimmen können.
Lesen Sie hier die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums
Hier finden Sie den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes