14.03.2014

Bundesratsinitiative mit großer Mehrheit angenommen - Kritik bleibt

Acht Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, haben heute einen Antrag zur Absicherung der Geburtshilfesituation eingebracht, der vom Bundesrat mit großer Mehrheit angenommen wurde. Bereits im Vorfeld hatte es Kritik an einigen Ungenauigkeiten in der Formulierung der Bundesratsinitiative gegeben. Ein wesentlicher Punkt ist auch in der heutigen Bundesratssitzung nicht richtiggestellt worden.

Bundesrat Frank Bräuer 2014

Bundesrat Frank Bräuer 2014

Danach wird "auch aus Gründen der Patientensicherheit" eine "sinnvolle Mindestzahl von Geburten" gefordert. 

Doch Studien belegen: Die "Mindestzahl von Geburten" ist nicht aussagekräftig, was die Betreuung unter der Geburt angeht. Sie führt keineswegs zu höherer "Patientensicherheit". Denn gerade Frauen, die außerklinisch gebären, benötigen intensive und durchgehende Betreuung. Qualität, nicht Quantität muss hier der Maßstab sein.

Eine rechtlich verpflichtende Mindestmenge verhindert sogar vielerorts, z.B. im ländlichen Bereich, die Wahl des freien Geburtsorts. Wir befürchten, dass die Anzahl der ungeplanten außerklinischen Geburten steigt. Das lässt die Patientensicherheit deutlich sinken. Anstatt die Qualität an die Mindestzahl von Geburten zu koppeln, ist hier ein Notfalltraining wirkungsvoller. Die Anforderung der Mindestmenge in der außerklinischen Geburtshilfe ist daher unter keinem Gesichtspunkt zielführend. 

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes zur Annahme der Bundesratsinitiative