14.01.2014

Überarbeitete Hebammengebührenordnung in Kraft

Am 30. November 2013 ist die überarbeitete Hebammengebührenordnung NRW in Kraft getreten. Sie gilt für ab diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen. Wie das MGEPA mitteilt, ist es aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im Ministerium nicht möglich gewesen, die Angleichung der Privatgebührenordnung NRW zeitnah vorzunehmen.

Foto: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen/Bernd Schälte

Somit bezieht sich die Anpassung der Gebühren auf den Stand der Kassen-Vergütungsvereinbarung vom 1. Januar 2013 und lässt die am 1. Juli 2013 erfolgte erneute Anhebung der Gebühren außer Acht.

Dies ist einer der Gründe, warum der Landesverband der Hebammen NRW weiterhin eine dynamisierte Anpassung der Privatgebührenordnung fordert! Seit zwei Tagen liegt dem Landesvorstand nun auch der Wortlaut der Privatgebührenordnung vor.