06.05.2013

Landestagung 2013: Wir sehen uns in Mülheim

Unter dem Titel 'Gib mir 5! - Hebammen endlich im fünften Sozialgesetzbuch - und jetzt?' findet am 16. Oktober 2013 die Landestagung der nordrhein-westfälischen Hebammen in Mülheim/Ruhr statt.

Ab 01.01.2013 ist der Anspruch auf Hebammenleistungen im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und nicht mehr über die 100 Jahre alte Reichsversicherungsordnung. Ein lange erwarteter und umkämpfter Schritt – aber was bedeutet er eigentlich für die Praxis?

Beispielsweise ist nun Schwangerenvorsorge gleichrangig neben Gynäkologinnen und Gynäkologen durch Hebammen gesetzlich festgeschrieben.

Daher sind schwerpunktmäßig Themen der Schwangerenvorsorge Inhalt der Landestagung:

  • Grundbegriffe der Schwangerenvorsorge (Mutterschutzrichtlinien, salutogenetische Perspektive, Anamneseerhebung, 10-Termine-Betreuungsplan ...),
  • Handgriffe in der Schwangerenvorsorge (Leopold, Blutabnahme, Abstriche ...),
  • rechtliche Grundlagen (Abrechnung, Haftung, Kooperation zwischen Gynäkologin/Gynäkologe und Hebamme ...),
  • Beratung zu Pränataldiagnostik,  
  • Betreuung von Fehlgeburten,
  • QM in der Schwangerenvorsorge,
  • Beratung zu Ernährung und Bewegung in der Schwangerschaft.

Darüber hinaus werden Vertreterinnen von DHV und LV der Hebammen NRW über die Entwicklung und die Folgen der Übernahme ins SGB V berichten.

Merken Sie sich den 16. Oktober 2013 vor! Wir freuen uns auf Sie. 

Weitere Informationen und Anmeldung demnächst hier auf unserer Website.