QM: Gespräche mit Krankenkassen starten am 20. März
Am Mittwoch, 20. März 2013 beginnen die Verhandlungen zwischen Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband zur Qualitätssicherung.
Aufgrund der Überführung der Hebammenleistungen aus der RVO in das SGB V ist ein vertraglich anerkanntes Nachweisverfahren für die Qualitätssicherungsmaßnahmen gesetzlich gefordert.
In den anstehenden Gesprächen mit dem Spitzenverband geht es darum, Anforderungen und Verfahren in den Verträgen mit den Krankenkassen verbindlich festzulegen. Die Vertragsanpassungen sollen bis zum 1. Januar 2015 erfolgt sein. Nach Abschluss der Verhandlungen ist eine Vergütungserhöhung um fünf Prozent vorgesehen.
Der DHV hat bereits ein QM-System entwickelt, das den gesetzlichen Anforderungen nach Praktikabilität entspricht und für alle freiberuflichen Hebammen gut zu nutzen ist. Die Anerkennung des Systems durch den GKV-Spitzenverband wird ein entscheidender Schritt sein.
Der GKV-Spitzenverband hat sich in einer Pressemeldung zum Verhandlungsauftakt geäußert.