01.02.2013

Schiedsstellenentscheid: ein erster Schritt in die richtige Richtung

Die Schiedsstelle in Berlin hat nun unter Leitung von Frau Prof. Dr. Hertha Däubler-Gmelin endlich eine Entscheidung zur Vergütung von Hebammenleistungen getroffen.

(c) Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

(c) Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Nach Auskunft der Vertreterinnen der Hebammenverbände wird es mit Wirkung ab dem 1.1.2013 eine Erhöhung der Gebühren für Wochenbettbetreuungen um 15 % und für alle anderen Gebührenpositionen um 12 %. geben. Die Hebammenverbände hatten das Angebot der Krankenkassen auf Erhöhung um 6,4 % abgelehnt und eine Erhöhung von 30 % gefordert.

Das Ergebnis der Verhandlungen ist aus Sicht des Landesverbandes zufriedenstellend, aber kein Anlass zum Jubel. Wesentliche Themen bleiben zudem nach wie vor offen, wie Haftpflichtversicherung, Arbeitsbedingungen der angestellten Hebammen, Klinikschließungen, flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe und einiges mehr.

Renate Egelkraut und Barbara Blomeier werden in den kommenden Gesprächen mit der Landesregierung deshalb weiterhin darauf dringen, die Versorgung mit Hebammenhilfe in NRW sicherzustellen. 

Hier finden Sie eine Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbandes

Weitere Informationen erhalten Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung des DHV, des BfHD und des Netzwerkes der Geburtshäuser vom 01.02.2013

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 01.02.2013