"Aus für Pflege-Abi" gilt nicht für Hebammen
Das EU-Parlament hat in seiner Entscheidung einen Vorstoß abgewiesen, der eine zwölfjährige Schulbildung für alle Pflegeberufe forderte. Das umstrittene "Pflege-Abi", durch das eine Verschärfung des Pflegekräftemangels befürchtet wurde, hat sich somit vorerst nicht durchgesetzt. Das gilt jedoch - entgegen verschiedener Medienberichte - nicht für den Hebammenberuf.
Bei den Hebammen stimmte der zuständige Ausschuss des Europaparlaments für die zwölfjährige Schulbildung als Zugangsvoraussetzung.