DHV: QM-System für freiberufliche Hebammen
Die Überführung der Hebammenleistungen ins SGB V hat zur Folge, dass freiberufliche Hebammen ein Qualitätsmanagement nachweisen müssen. Laut SGB müssen Anforderungen und Nachweisverfahren in den Verträgen zwischen Hebammen und Krankenkassen festgehalten werden. Damit der entstehende zusätzliche Arbeitsaufwand für Hebammen etwas geringer wird, stellt der DHV ihnen ein QM-System zur Verfügung.
Für die Nutzung empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
1) Bitte laden Sie sich die QM-Unterlagen im Mitgliederbereich des DHV-Forum herunter.
2) Lassen Sie sich den Download auf der E-Learning-Plattform des DHV ab Donnerstag, 10.01.2013 bestätigen.
3) Bitte drucken Sie die Bestätigung über die Teilnahme an dem QM-System aus.
Ein nächster entscheidender Schritt sind die Verhandlungen mit dem GKV Ende Januar 2013. Wenn das System dort anerkannt wird, werden wir im Laufe des Jahres 2013 Fortbildungen bei sogenannten QM-Multiplikatoren aus NRW anbieten. Über die Termine der Fortbildungen informieren wir Sie rechtzeitig. Das QM-System muss innerhalb der nächsten zwei Jahre implementiert werden. Es kann als Ergänzung für schon bestehende Systeme genutzt werden und an die individuellen Bedürfnisse aller freiberuflichen Hebammen angepasst werden.