15.11.2012

Stellungnahme des DHV zum Referentenentwurf "Vertrauliche Geburt"

Der DHV begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Gesetzgebers, die anonyme Geburt in Deutschland verbindlich zu regeln und unter Abwägung der Rechte von Mutter, Kind und Vater der Schwangeren eine medizinisch betreute Geburt zu ermöglichen und den Geburtshelfern damit rechtliche Sicherheit zu geben.

In einigen Punkten sieht der Deutsche Hebammenverband jedoch dringenden Änderungsbedarf:

So greift der Blick allein auf die klinische geburtshilfliche Situation ebenso zu kurz wie der alleinige Fokus auf den Wunsch der betroffenen Frauen, das Kind zur Adoption freizugeben. Die Einfluss- und Hilfsmöglichkeiten der freiberuflich ambulant arbeitenden Hebammen in den Regelungsmechanismen müssen beachtet werden. Ansonsten wird die wichtigste Berufsgruppe ausgeschlossen, die wahrscheinlich am häufigsten mit dieser Konfliktsituation konfrontiert ist.

Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbands