30.07.2012

DGHWi bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses stellungnahmeberechtigt

Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi e.V.) gehört seit Juni 2012 zu dem Kreis der Fachgesellschaften, die vor abschließenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stellungnahmeberechtigt sind.

Damit wird der DGHWi ein Mitspracherecht zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im betreffenden Fachbereich eingeräumt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen das oberste Gremium zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland.

Durch das SGB V hat er unter anderem den Auftrag zur Bestimmung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das Gremium setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des GKV- Spitzenverbandes (Interessensvertretung der gesetzlichen Krankenkassen) und akkreditierten Patientenverbänden.

Der Beschluss und seine Begründung sind auf der Homepage des G-BA und der DGHWi online einsehbar. Der Vorstand der DGHWi kann so mit wissenschaftlicher Expertise Einfluss auf die Versorgungsgestaltung im Bereich der Geburtshilfe und der Frauen- und Familiengesundheit nehmen.