Gesundheitsausschuss beschließt Überführung der Leistungen in das SGB V
Nun ist die Reform durch den Gesundheitsausschuss verabschiedet: Die Regelungen zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sollen aus der RVO in das SGB V überführt werden. Zudem soll der Anspruch auf ambulante Entbindung ausdrücklich geregelt werden.
Krankenkassen können zusätzliche von Hebammen erbrachte Leistungen in ihre Satzungen aufnehmen.
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