21.05.2012

Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Reform der Pflegeversicherung

Am 21. Mai beriet der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages über die Gesetzesvorlage zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Nach Durchsicht der Stellungnahmen zu den Änderungsanträgen von CDU/CSU und FDP bezüglich der Leistungsbereiche bei Schwangerschaft und Mutterschaft sah sich der DHV vorab zu einer Ergänzung seiner Stellungnahme veranlasst.

Eine Sitzung im Anhörungssaal

Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Anlass sind die von GKV-SV vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Durch sie sollen vertragspartnerschaftliche Regelungen der Selbstverwaltung umgangen werden, indem gesetzliche Regelungen getroffen werden. Dies widerspricht dem Gedanken der Partnerschaft und der beruflichen Selbstverwaltung. Der DHV kommt zu dem Schluss, dass die von Seiten des GKV-SV vorgeschlagenen Änderungen den vom Gesetzgeber ausgestalteten gesetzlichen Regelungen so grundsätzlich widersprechen, dass sie dem Beruf der Hebamme nicht gerecht werden. Sie zeugen von einem grundsätzlichen Unverständnis von partnerschaftlichen Verhandlungen und dem Bedarf der Bevölkerung nach verlässlicher Versorgung mit Hebammenhilfe.

Prinzipiell begrüßt der DHV die Überführung der Hebammenhilfe in das SGB V und sieht darin noch Möglichkeiten der Ausgestaltung. Die ursprüngliche gesetzgeberische Intention, die maßgeblichen Hebammenverbände dem GKV-SV als gleichberechtigte Verhandlungspartner gegenüberzustellen,  muss erhalten bleiben.

Hier können Sie die detaillierte Stellungnahme des DHV als pdf-Datei herunterladen.

Mehr Informationen über die öffentliche Anhörung finden Sie auf der Website des Bundestages.

Die Sitzung können Sie im Parlamentsfernsehen, im Web-TV auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten verfolgen.

Lesen Sie hier die Pressemeldung des DHV