Stellungnahme: Hebammenleistungen ins SGB V
Die Überführung der Hebammenleistungen aus der RVO in das SGB V ist seit Jahren ein dringliches Anliegen der Hebammen. Diese Forderung der Hebammenverbände ist nun im Gesundheitsausschuss des Bundestages Thema: Im Rahmen einer Gesetzesänderung ist endlich die Überführung ins Sozialgesetzbuch vorgesehen.
In seiner Stellungnahme beschäftigt sich der Deutsche Hebammenverband sowohl mit den positiven Aspekten der Gesetzesvorlage als auch mit den Anträgen, die eine Änderung benötigen, damit Frauen in der Praxis nicht benachteiligt werden.
Lesen Sie hier die Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbandes