Leistungen bei Schwangerschaft sollen ins Sozialgesetzbuch überführt werden
In der kommenden Sitzungswoche des Gesundheitsausschusses ist geplant, im sogenannten Omnibusverfahren (= mehrere Verfahren werden zu einem zusammengefasst, das Omnibusverfahren wird in der Politik bei der Gesetzesverabschiedung verwendet) die Regelung zu Schwangerschaft und Mutterschaft von der RVO in das Sozialgesetzbuch zu überführen.
Daneben sollen weitere Neuerungen aufgenommen werden: Künftig soll zum Beispiel der Säugling Anspruch auf Hebammenhilfe haben, wenn die Mutter selbst keinen Anspruch hat, etwa bei Adoption oder Tod der Mutter.
Ferner sieht ein Änderungsantrag vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Satzungsleistungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft anbieten können.
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