Familienhebammen: Unabhängig für die Familien
Die Arbeit der Familienhebammen ist wesentlicher Bestandteil des Anfang 2012 in Kraft getretenen neuen Bundeskinderschutzgesetzes. Doch der Anspruch ist hoch: Kindesmissbrauch und -misshandlung soll mit ihrer Hilfe eingedämmt werden. Hebammen haben einen anderen Zugang zu den Menschen, sie haben andere Möglichkeiten als das Jugendamt. Doch gibt es eine klare Trennung der freiberuflich arbeitenden Hebammen von anderen Diensten und Institutionen? Besteht die Gefahr, von der Politik vereinnahmt zu werden?
Hebammen fühlen sich benutzt
Familienhebammen dürfen nicht der verlängerte Arm des Jugendamtes werden – so bringt die Berliner Familienhebamme Susanna Rinne-Wolf das Problem auf den Punkt. Sie hofft, dass die Hebammen-Dienste ans Gesundheitsamt angegliedert werden. Denn anders als das Jugendamt, betont sie, orientieren sich Familienhebammen an dem, was gut läuft. Sie erwarten keine perfekten Eltern, sondern solche, die dem Kind gut tun und nicht allzu viel falsch machen. Auch der Bundesverband setzt sich eine klare Trennung von anderen Diensten und Institutionen ein.
Quelle: Zeit online, 23.02.12
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