Elektronische Gesundheitskarte – aktuelle Informationen!
Bis Ende 2012 sollen alle Versichertenkarten durch die neue elektronische Gesundheitskarte ersetzt werden. Auf dieser Karte sind nicht mehr alle Daten, die für die Abrechnung notwendig sind, aufgedruckt. Kartenlesegeräte erfassen problemlos alles Notwendige.
Hebammen, die kein Lesegerät haben, werden Status und Gültigkeitsdatum von der Versicherten erfragen müssen. Der Status ist für die Abrechnung unbedingt erforderlich, das Gültigkeitsdatum nicht.
Nach Auskunft der Beirätin für den Angestelltenbereich im DHV, Susanne Steppat, ist während der gesamten Planungsphase trotz wiederholten Anmahnens durch den DHV nicht berücksichtigt worden, dass auch Hebammen die Versichertenkarten einlesen müssen, um abrechnen zu können.
Für Ärzte sind zur Anschaffung von Lesegeräten Gelder bereitgestellt worden, für Hebammen nicht. Für die Abrechnungspraxis der einzelnen Hebamme bedeutet dies also leider, dass sie entweder ein teures Lesegerät anschaffen muss oder darauf angewiesen ist, dass die Frauen ihren Versichertenstatus kennen und ihr mitteilen können.