19.12.2011

Kinderschutzgesetz tritt in Kraft

Der Bundesrat hat das neue Bundeskinderschutzgesetz am 16.12.2011 gebilligt. Es kann nun am 1.1.2012 in Kraft treten. Die Länder hatten zunächst den Gesetzesentwurf blockiert, weil die Finanzierung noch nicht feststand. Jetzt übernimmt der Bund dauerhaft die Kosten für die Finanzierung der Familienhebammen.

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Quelle: Neue Juristische Wochenschrift online vom 19.12.2011
Online-Auftritt des Deutschen Bundestages