30.10.2011

Neues Bundeskinderschutzgesetz fördert frühe Hilfen

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) ist zufrieden: Das Bundeskinderschutzgesetz, das der Bundestag am 27.10.2011 verabschiedet hat, soll mehr „frühe Hilfen“ und „Mindeststandards des Kinderschutzes“ gewährleisten.
Ministerin Schröder hofft so, dramatischen Fällen von Vernachlässigung und Gewalt wirksamer entgegenwirken zu können. Das Gesetz behebe Lücken und Schwachstellen der bisherigen Gesetzgebung. Das Augenmerk werde in Zukunft verstärkt auf die Prävention gelegt.

120 Millionen für Familienhebammen aus Bundesmitteln

Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Miriam Gruß, betonte, Familienhebammen, deren Einsatz im Gesetz geregelt wird, spielten mit ihrer speziellen Ausbildung und ihren „besonderen Fähigkeiten“ dabei eine wichtige Rolle. Für den Einsatz von Familienhebammen stellt der Bund in den kommenden vier Jahren 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Opposition fehlt der Weitblick

Die SPD kritisiert vor allem den Modellcharakter des Vorhabens. Außerdem hätten sie gerne den Anspruch auf 26 Besuche einer Hebamme auf einen Zeitraum von 6 Monaten ausgedehnt. Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Rechtsanspruch auf frühe Hilfen, der im Gesetzt nicht vorgesehen ist. Zudem gäbe es kein transparentes Verfahren zur Kostenschätzung.

Auch 'Die Linke' sieht die Finanzierungsfrage kritisch: Der Bedarf an Familienhebammen beschränke sich nicht auf die nächsten drei Jahre. Deshalb müsse die Finanzierung sichergestellt werden und dürfe nicht auf die Länder und Kommunen abgewälzt werden.