01.10.2011

Mehr zur neuen Privatgebühren-Ordnung

Grundlage der neuen Privatgebühren-Ordnung ist der seit 1. Juli 2010 gültige Kassen-Gebührenvertrag. Sie enthält ein eigenes Leistungs- und Gebührenverzeichnis in Anlehnung an den aktuellen Vertrag.

Freiberuflich tätige Hebammen können danach für ihre Leistungen im Rahmen der Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Gebühren bis zum 1,8-fachen der Beträge dieses Leistungsverzeichnisses berechnen. Erfolgen die Leistungen an Sonn- und Feiertagen, samstags ab 12.00 Uhr sowie nachts erhöht sich die Gebühr um einen Zuschlag von 20 Prozent.

Gebührenhöhe gewichten

Die Gebührenhöhe ist nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der Leistung zu bemessen. Für Wegegeld, Auslagen und Betriebskostenpauschalen gilt der 1-fache Satz. Auch bei Leistungen für Empfängerinnen, deren Gebühren aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden, gilt der 1-fache Satz. Ändern sich die Kassengebühren, erfolgt keine automatische Anpassung.

Die neue Gebühren-Ordnung gilt nur bis zum 31.12.2016. Sie verliert danach ihre Gültigkeit.