30.09.2011

Landestagung mit Erfolg

von rechts nach links: Angelika Josten, Renate EgelkrautDie Landestagung der nordrhein-westfälischen Hebammen war ein voller Erfolg. Die erste Tagung in Bielefeld brachte Nachrichten aus der Politik: Die Privatgebührenordnung wird angepasst.

Längst fällige Regelung

Das bedeutet, dass nunmehr endlich die Anpassung an den aktuellen Vertrag mit den Krankenkassen stattgefunden hat. Denn die alten Gebühren sind seit 2007 außer Kraft. Da jedoch für die Hebammen keine Anpassung an den aktuellen Vertrag stattgefunden hatte, waren sie faktisch gezwungen, nach den alten Regeln abzurechnen. Das bedeutete für sie große finanzielle Einbußen.

Die neue Privatgebühren-Ordnung (Gebührenordnung für Selbstzahler) ermöglicht den Hebammen nun endlich, die Erhöhung, die im Laufe der Zeit seit 2007 durch die gesetzlichen Krankenkassen stattgefunden hat, jetzt als Grundlage für die Abrechnung zu nehmen. So sorgt sie für mehr Geld bei den Hebammen – nach Jahren des Verlustes!

Dieser Schritt war längst überfällig, äußerte sich Landesverbandsvorsitzende Angelika Josten in Bielefeld. Die längst notwendige Entscheidung der Politik, die Privatgebühren-Ordnung anzupassen, ist eine Folge des Drucks gegenüber der Landesregierung und zahlreichen Landtagsabgeordneten, den engagierte Hebammen und der Landesverband NRW durch zahlreiche Protestaktionen aufgebaut haben.

Dank an alle Hebammen

Veranstaltungssaal mit ZuhörerinnenDank der vielen gemeinsamen Aktivitäten, die Öffentlichkeit und Politik, für die Anliegen der Hebammen sensibilisiert haben, war es möglich, diesen (kleinen) Erfolg zu verzeichnen! Insbesondere die Linkspartei hat sich immer wieder mit Anfragen für die Belange der Hebammen engagiert, auch die grünen Landtagsabgeordneten setzen sich vehement für uns ein.  

Dennoch: Bei Vergütungen durch gesetzliche Krankenkassen gibt es kaum spürbare Steigerungen. Tragfähige finanzielle Fortschritte sind bei den Hebammen nach wie vor nicht zu verzeichnen.

Privatgebühren-Ordnung nicht existenzsichernd

Dazu trägt auch die Neuerung der Privatgebühren-Ordnung nicht bei: Sie ist nicht existenzsichernd – aber ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt ist es möglich, an Sonn- und Feiertagen, Samstag ab 12:00 Uhr sowie nachts auf die Gebühr für die Leistung einen Zuschlag von 20 % zu erheben.

So war es in Bielefeld

Die etwa 900 Teilnehmerinnen haben sich auf der Tagung weiter intensiv mit zahlreichen wichtigen Themen ihres Berufsalltags befasst. Helle und freundliche Räume sorgten für eine schöne Atmosphäre: Die gut besuchte Ausstellung und die abwechslungsreichen Workshops gaben neue Einblicke und vertieftes Wissen. Schön, dass auch die niedersächsischen Hebammen die Einladung zum Besuch der Tagung angenommen haben und dabei waren: Vernetzung und reger Austausch ist eine gute Säule für gemeinsames Vorwärtskommen!

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